Anlagekonzept

Die indirekten Immobilienbeteiligungen der ACRON werden in Form von separaten Objektgesellschaften (Special Purpose Vehicle, SPV) initiiert. Sobald eine Liegenschaft den Anforderungen ACRONs an ein Investment entspricht, erwirbt die jeweilige und eigens gegründete Objektgesellschaft das erwünschte Real Asset. Über einen exklusiven Kreis von Banken und Vermögensberatern werden danach die Anteile an der Objektgesellschaft bei den Investoren platziert.

Ob als Einzelinvestment oder auch als Club Deal für einen Kreis von bis zu sechs oder
auch mehreren Investoren, sämtliche Sachwertinvestments der ACRON sind auf die unterschiedlichen Bedürfnisses ihrer Investoren zugeschnitten.

Die Mindestbeteiligung bei allen Investments liegt bei CHF 100000 bzw. EUR 125000 bzw. US-$ 200000. Zudem richten sich die Beteiligungsangebote ausschliesslich an einen Investorenkreis von Qualifizierten Anlegern ("Sophisticated Investors"). Dadurch wird stets die Exklusivität eines ACRON Angebots sichergestellt.

Bei den Schweizer ACRON Objektgesellschaften erfolgt die Einbuchung der Namenaktien in die Wertpapierdepots der Investoren nach Platzierung des Investments. Im Falle eines Free Float (ausreichende Anzahl von Aktionären) und eines Mehrheitsbeschlusses seitens der Aktionäre werden die Aktien an der Berner Börse BX Berne eXchange kotiert.

Bei ACRON Beteiligungen kommen Vorzüge zweier Investitionsformen zur Geltung, indem die Vorteile eines Immobilien-Direktinvestments (von der Immobilienseite aus betrachtet) mit den Vorteilen des indirekten Investments (von der Kapitalanlageseite aus gesehen) kombiniert werden.

Sicherheitsfaktor D&O-Versicherung

Alle Beteiligungsgesellschaften der ACRON sowie sämtliche Investoren der ACRON Einzelobjektgesellschaften sind in einer umfangreichen Directors & Officers Versicherung
der Lloyd´s Versicherer London mitversichert.

Die Höhe der Deckungssumme beträgt CHF 7500000 je Versicherungsfall und insgesamt für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Teildeckungssummen entsprechen je Beteiligungsgesellschaft und Versicherungsfall EUR 4000000; für Vertrauensschäden je Versicherungsfall und Jahr wurde die Summe von EUR 2000000 fixiert.

 

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